Gebühren

Zuschnitt 11


Grundsätzliches

Gerichtliche Tätigkeit muss ich als Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig von der Höhe des Streitwertes  abrechnen. Die Gebühren können Sie über einen Prozesskostenrechner ausrechnen lassen.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit, ein Honorar eines Rechtsanwalts pauschal oder auf Stundenbasis zu vereinbaren. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Da ich über keine Umsatzsteuer ID verfüge weise ich darauf hin, dass ich verpflichtet bin, die Umsatzsteuer auszuweisen und daher nur Unternehmen berate, die ihren Firmensitz im Inland haben oder die bereit sind, auch die Umsatzsteuer zu bezahlen.

Stundenvereinbarungen

Für Firmen, die regelmäßigen Beratungsbedarf haben, biete ich Stundevereinbarungen an, so dass die Kosten berechenbar sind.

Aber auch für Mandanten im Arbeitsrecht und insbesondere Erbrecht mit hohen Streitwerten biete ich Stundenvereinbarungen.

Im Mietrecht arbeite ich inzwischen ausschließlich über Stundenvereinbarungen, da die gesetzlichen Gebühren nicht einmal kostendeckend sind.

Erstberatung

Für eine Erstberatung berechne für bis zu einer Stunde 150 €. Hierbei geht es allerdings nur um eine erste Einschätzung.

Sofern ich beispielsweise einen Vertrag bzw. Klauseln prüfe, berechne ich für eine Stunde pauschal 170,00 €.

Hierbei biete ich in einfach gelagerten Fällen oft eine Lösung.

 

Rechtsschutzversicherungen

Meine Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen sind sehr unterschiedlich . Bisher und auch heute übernehmen ich es – kostenfrei – für die Mandanten, die Rechtsschutzzusage der Versicherung einzuholen und nach Beendigung des Mandats direkt mit der Versicherung abzurechnen. Da die Rechtsschutzversicherungen zunehmend versuchen Kosten dadurch zu sparen, dass sie die Honorarrechnung der Anwälte ohne Grund kürzen, kann es sein, dass der Differenzbetrag vom Mandanten gezahlt werden muss, genauso wie der oft vereinbarte Selbstbehalt.

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