Internetrecht

Zuschnitt 04

Impressumspflicht (auch für Facebook-Seiten)

Findet sich in Ihrem Impressum nicht nur Name und Anschrift ihres Unternehmens, sondern auch das Handelsregister mit ihrer Registernummer, sofern sie Kaufmann sind? Bei Freiberuflern mit berufsständischer Vertretung muss sich dort auch ein Hinweis auf die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie eingesehen werden können, befinden. Mehr zum Redaktioneller Verantwortlicher

Google-Analytics

Die Verwendung von Google-Analytics ist tatsächlich im Hinblick auf datenschutzrechtliche Erfordernisse nicht ganz unproblematisch sein. Seit September 2011 gibt es nunmehr ein Übereinkommen zwischen Google-Analytics und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, das eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des  Analyseverfahren ermöglicht. Was Sie als Websitenbetreiber beachten müssen finden Sie unter Datenschutz Google-Analytics

Pflichtangaben in E-Mails

Für alle Kaufleute gilt, dass sie auch in E-Mails die entsprechenden Angaben (Firma, Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Handelsregisternummer sowie alle Organe der Gesellschaft angegeben werden) wie in ihren Geschäftsbriefen machen müssen. Eine Verlinkung auf die Impressumsseite reicht nicht aus.

Online-AGB

Sind Ihre Online-AGB unmittelbar durch einen deutlichen Link im Produktionsbereich erreichbar? Sind sie download- bzw. ausdruckbar? Können sie die Kenntnisnahme dokumentieren?
Nein? Dann werden Ihnen diese AGB im Streitfall auch nicht viel nützen, weil es an ihrer Wirksamkeit mangeln wird.

Widerrufsrecht

Weisen Sie in ihrem Onlineshop bereits bei der Bestellung auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin oder zumindest bei Lieferung?
Nein? Dann erlischt es nach dem Gesetzt gar nicht, dass heißt auch bei vollständiger Vertragsabwicklung. Wenn Sie nichts gegenteiliges vereinbart haben, tragen Sie als Unternehmer auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung.

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