Wettbewerbsrecht

Zuschnitt 07

 

Auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen vor seinen Konkurrenten Vorteile verschafft. Es sind bestimmte Grenzen einzuhalten, die im  Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt sind.  Das  Wettbewerbsrecht soll einen fairer wirtschaftlicher Wettbewerb unter  Vermeidung marktbeherrschender Zusammenschlüsse sichern.  Manchmal allerdings  verbirgt sich dahinter leider nur ein Geschäft mit Abmahnkosten.

Sie vertreiben Ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in hoher Qualität zu  einem  konkurrenzlos guten  Preis und werben damit im Internet? Vor dem Zeitalter des Internets war  die Gefahr, abgemahnt zu werden recht gering. Dies ist  heute ganz anders.  Deshalb ist es umso wichtiger, Ihre Werbemaßnahmen rechtlich prüfen zu  lassen.

Gründe für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Die Verwendung von Google-Analytics ist tatsächlich im Hinblick auf datenschutzrechtliche Erfordernisse nicht ganz unproblematisch sein. Seit September 2011 gibt es nunmehr ein Übereinkommen zwischen Google-Analytics und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, das eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des  Analyseverfahren ermöglicht. Was Sie als Websitenbetreiber beachten müssen finden Sie unter Datenschutz Google-Analytics

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