Abo-Fall www.maps-routenplaner.pro

Abo-Fall www.maps-routenplaner.pro

Eine neue Abo-Falle, die aber nicht wirklich neu ist, sondern nur unter einer neuen Domain mit einer neuen Firma. Digital Development GmbH mit angeblichem Sitz in Berlin.

Wer eilig eine Route benötigt, muss sich nur noch schnell registrieren und bekommt diese dann geliefert. Ein paar Tage spät
er flattert die Rechnung in Höhe von 500 € für eine 24 monatige Mitgliedschaft ins Postfach. Wer darauf nicht reagiert, sprich bezahlt, erhält sofort eine weitere Mail von INKASSO-Digital Development GmbH, mit der Belehrung, durch Setzen des Häkchens bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ hätte man die 24monatige Mitgliedschaft abgeschlossen.

Dies ist natürlich Unsinn. Sofern eine kostenpflichtige Mitgliedschaft vereinbart werden sollte, verstieße das gegen die sogenannte „Button-Lösung (§ 312 g BGB). Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ist damit nicht entstanden. Darüber hinaus wäre eine Klausel, wonach mit der Registrierung eine Mitgliedschaft verbunden wäre überraschend und damit unwirksam. Weder ein kostenpflichtiger Vertrag, noch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ist somit zustande gekommen.

Sehr perfide ist, dass vermutlich das gleiche Unternehmen einen Blog betreibt, natürlich ohne Impressum, auf dem es behauptet, es gäbe ein Urteil vom Amtsgericht Mainz und vom OLG Frankfurt (wobei unerwähnt bleibt, ob a.M. oder a.d.O.) die eine Zahlungspflicht festgestellt hätten. Diese Urteile sind aber nicht veröffentlicht, wurden auch interessanterweise nicht von den Blogbetreibern veröffentlicht. Darüber hinaus kann es das Aktenzeichen des OLG Frankfurt in dieser Form nicht geben. Man sieht, dass die Betreiber sich mit den gerichtlichen Aktenzeichen nicht auskennen, denn das dort angeben Zeichen ist, wenn überhaupt, eines von einem Amtsgericht, nicht aber eines von einem Oberlandesgericht. Wenn es so ein Urteil geben würde, wäre es auch veröffentlicht worden.

Darüber hinaus ist auch beim Amtsgericht Berlin eine GmbH unter der dort angegeben Handelsregisternummer HRA 44068 nicht eingetragen und schon gar nicht für diesen Namen. Auch hier sieht man, dass die Betreiber der Seite sich nicht mit den Nummern auskennen, da das A für Personengesellschaften steht und bei einer GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Es hätte also unter HRB eingetragen werden müssen.

Es hat sich aus meiner Erfahrung gezeigt, dass die eigene Korrespondenz mit den Firmen zu keinem Erfolg führt. Wichtig ist jedenfalls, nicht voreilig zu zahlen, sondern richtig zu reagieren. Nutzen Sie daher anwaltliche Unterstützung.

Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich viele dieser Fallen und die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Ich prüfe die Ihnen zugegangene Rechnung oder Vertragsbestätigung und führe die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite.

© Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz