Auch wenn ein Hase nach dem Absetzen verlorengeht,

Auch wenn ein Hase nach dem Absetzen verlorengeht,

muss er entweder sitzen, stehen oder liegen und ist dadurch nicht mit anderen Osterhasen zu verwechseln…

In seiner „Goldhase“-Entscheidung stellte das OLG Frankfurt 27.10.2011 AZ 6 U 10/03 fest, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladen-Osterhasen der Confiserie Riegelein und demjenigen der Firma Lindt & Sprüngli besteht.
…und das obwohl in der Urteilsbegründung festgehalten ist:„Dieser Hase ist nach dem Absetzen des Senatsurteils vom 8. November 2007 verloren gegangen.“
Die Richter stellten in ihrer Entscheidung fest, dass die Form des sitzenden Hasen ein Hinweis auf eine bestimmte Herkunft gäbe, diese Annahme jedoch dadurch relativiert werde, dass ein Schokoladenhase eben entweder sitzen, stehen oder liegen müsse. Entscheidend könne daher nur die Frage sein, ob der Verkehr aus der konkreten Sitzhaltung des Schokoladenhasen auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen schließe.
Zusammenfassend sei daher festzuhalten, dass die Klagemarke einerseits und das angegriffene Zeichen andererseits eine erhebliche Ähnlichkeit hinsichtlich der schwach kennzeichnungskräftigen Bestandteile Form und Farbe aufweisen und eine uneingeschränkte Unähnlichkeit hinsichtlich der jedenfalls bei der Klagemarke, aber auch bei dem angegriffenen Zeichen gegebene Kennzeichnungsstärke des Wortbestandteils. Aus diesem Grund sei eine Verwechslungsgefahr zu verneinen. Frohe Ostern!

© Pirko Silke Lehmitz
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