Muss ein Dienstwagen nach sechs Wochen Krankheit herausgegeben werden?

Muss ein Dienstwagen nach sechs Wochen Krankheit herausgegeben werden?

Muss ein Dienstwagen nach sechs Wochen Krankheit herausgegeben werden?

Rückgabe des Dienstwagens

Ja, der Dienstwagen muss nach sechs Wochen Krankheit zurückgegeben werden, so entschied das BAG ( Urteil vom 14.12.2010, 9 AZR 631/09). Da die Überlassung des

Dienstwagens einen Sachbezug darstellt. Demzufolge hat der Arbeitnehmer nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung auch keinen Anspruch mehr auf den Dienstwagen.

1% Regelung

Sofern der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht herausgibt bzw. der Arbeitgeber es ihm weiterhin überlässt, gilt auch die 1% Dienstwagenregelung weiter. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer keinen Lohn erhält, aber für den Dienstwagen Steuer zahlen muss.

Fahrzeug muss vom Arbeitgeber abgeholt werden

Nach Ansicht des LAG Berlin.-Brandenburg vom 6. Februar 2013; Az.: 10 Ta 31/13 handelt es sich bei dem Herausgabeanspruch des Arbeitgebers für den Dienstwagen um eine sogenannte Holschuld. Das Fahrzeug ist daher nicht vom Arbeitnehmer zurückzubringen, sondern vom Arbeitgeber abzuholen.

© Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz