Erbrecht

Zuschnitt 10

 

Im Erbrecht steht vordergründig die Beratung zur Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten, z.B. durch Testament oder Erbvertrag, um durch klare testamentarische Regelungen Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Dies gilt umso mehr bei Paaren ohne Trauschein bzw. Patchworkfamilien. Wie sieht es mit der gesetzlichen Erbfolge für meinen Partner aus? Worauf müssen wir bei der Gestaltung unserer Testamente achten? Gibt es für uns auch ein gemeinsames Testament?  Ich habe Kinder aus einer früheren Verbindung – was müssen wir beachten?

Gibt es erbrechtliche Besonderheiten für gleichgeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Nicht immer ist die Erbfolge klar geregelt, so dass es zu Erbstreitigkeiten kommt und soweit möglich eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung durchgeführt werden muss. Auch die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen gehört zu den erbrechtlichen Streitigkeiten.

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